1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Registrierung von Haustieren bei PETCARD. Mit der Registrierung eines Tieres durch Eigenregistrierung oder Besitzerwechsel, erklärt sich der Tierbesitzer mit diesen AGB einverstanden und an diese gebunden. Registrierungen werden ausschließlich auf Grund der nachstehenden AGB durchgeführt.
2. Die bei PETCARD hinterlegten Daten des Tieres und des Tierbesitzers dienen zur Rückführung von entlaufenen Tieren. Ein Rückschluss auf den rechtmäßigen Eigentümer eines, bei PETCARD registrierten Tieres ist nicht möglich.
3. Mit der Registrierung werden einmalig Registrierungskosten in Höhe von EUR 18,00 in Rechnung gestellt, zahlbar mit Paypal oder Rechnung per E-Mail. Seitens PETCARD werden dem Tierbesitzer keine weiteren Kosten vorgeschrieben.
4. Der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Zahlungseingang! Sollten die Kosten für die Registrierung nicht innerhalb von 21 Tagen beglichen werden, wird der Datensatz deaktiviert und PETCARD ist nicht mehr zur kostenlosen Rückführung des Tieres verpflichtet.
5. Ein Rücktritt von diesem Vertrag ist gemäß § 3 KSchG (Abs. 3) ausgeschlossen.
6. Als Bestätigung der Registrierung erhält der Tierbesitzer sofort eine Registrierungsbestätigung per E-Mail. Nach erfolgter Zahlung zusätzlich einen Willkommensbrief, eine PETCARD-Plastikkarte und eine PETCARD-Halsbandmarke an die in der Registrierung angegebene Anschrift per Post. Die Bestätigung für die erfolgte amtliche Registrierung in der Österreichischen Heimtierdatenbank, ist Teil des Willkommensbriefes, kann aber auch jederzeit im Bereich Tierbesitzer-Login ausgedruckt werden.
7. Die PETCARD-Plastikkarte und -Halsbandmarke werden den Unterlagen zu jeder Registrierung und jedem Besitzerwechsel beigelegt. Für die Richtigkeit der aufgedruckten Daten haftet der Registrierende, ein Anspruch auf kostenlosen Ersatz, bei Verlust, Zerstörung oder Unzustellbarkeit wegen einer falschen oder unvollständigen Anschrift, besteht nicht. Eine neue PETCARD-Plastikkarte und -Halsbandmarke können jederzeit kostenpflichtig in unserem Shop - www.petcard.at/shop - nachbestellt werden.
8. Jede Änderung der Stammdaten des Tierbesitzers oder des Tieres müssen PETCARD unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden oder im Bereich Tierbesitzer-Login eigenständig aktualisiert werden, um einen aktuellen Datenbestand zu gewährleisten und die Erreichbarkeit des Tierbesitzers sicher zu stellen.
9. Das Übertragen einer aktiven Registrierung auf einen neuen Tierbesitzer, ist im Bereich Tierbesitzer-Login nicht möglich. Betroffenen Datensätze werden deaktiviert.
10. Wird PETCARD ein gefundenes Tier gemeldet, werden dem Finder, bzw. anfragenden Tierärzten, Behörden, Tierschutzorganisationen, Exekutivbeamten usw. die Daten des Tierbesitzers (Name, Adresse und Kontaktdaten) zur Rückführung übermittelt.
11. Für die Rückführung werden nach Abfrage der Mikrochip- oder Markennummer bis zu zwei Telefonnummern des Tierbesitzers zur Kontaktaufnahme angezeigt. Im Falle der Nicht-Erreichbarkeit, stehen eine passwortgeschützte Kontaktdaten-Anzeige und ein SMS-Service zur Verfügung. Die Daten der Nutzer der Kontaktdaten-Anzeige und des SMS-Service werden gespeichert und den betreffenden Tierbesitzern auf Anfrage übermittelt. Diese Daten bleiben so lange gespeichert bis der Tierbesitzer die Vermisstmeldung löscht, spätestens aber automatisch nach einem halben Jahr ab Nutzungsdatum.
12. Alle bei PETCARD gespeicherten Daten werden weder an Unbefugte weitergegeben, noch ohne Passwort zugänglich gemacht. Eine Anforderung des Passwortes, durch den eingetragenen Tierbesitzer, wird mit allen PETCARD zur Verfügung stehenden Mitteln geprüft und im Zweifelsfall nur nach Erhalt einer Ausweiskopie an den Antragsteller ausgefolgt.
13. Die gesetzlich vorgeschriebene §24a TSchG-Meldung für Hunde und Zuchtkatzen erfordert neben der Übermittlung der Daten des zu meldenden Tieres, auch die Weitergabe folgender persönlicher Daten des Tierbesitzers an das jeweils zuständige Bundesministerium: Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Ausweistyp und -nummer sowie das Ausstellungsland des Ausweises. Diese Weitergabe erfolgt jedoch nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Tierbesitzer. Ohne Zustimmung durch den Tierbesitzer ist die gesetzlich vorgeschriebene §24a TSchG-Meldung nicht möglich!
14. Die Daten bleiben bis zum gemeldeten Tod des Tieres bei PETCARD gespeichert. Erfolgt diese Meldung nicht, werden die Daten automatisch 20 Jahre nach der Registrierung gelöscht. Damit dem laut Art. 17 DSGVO jedem Tierbesitzer zustehenden Recht auf Löschung der bei PETCARD gespeicherten Daten nachgekommen werden kann, muss ein Auftrag, mittels Brief, E-Mail oder Kontaktformular erteilt werden!
15. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten haftet ausschließlich der Registrierende. PETCARD kann zu keiner Zeit zur Haftung für Nachteile die dem Tierbesitzer oder Dritten entstehen, herangezogen werden. Insbesondere haftet PETCARD nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die zur gesetzlich vorgeschriebenen §24a TSchG-Meldung an das jeweils zuständige Bundesministerium übermittelt werden.
16. PETCARD kann nicht für die missbräuchliche Verwendung der Daten herangezogen werden, die sich durch missbräuchliche Verknüpfungen mit anderen Datenbanken, im Zuge von Online-Abfragen ergeben.
Wien, am 25.05.2020
Für alle personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
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